Für sämtliche erbrachten Dienstleistungen der Kreuzberg-Apotheke, Inhaber Herr Felix Morawski e.K, Mehringdamm 69, 10961 Berlin, Telefon: (030) 6937739, Handelsregister: HR A 10250 B, Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE815669031 (nachfolgend „Kreuzberg-Apotheke“), die im Zusammenhang mit der Aktualisierung von Medikationsplänen für Kunden und der Herstellung von patientenindividuellen Blistern stehen, gelten gegenüber dem Kunden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Von den AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis durch die Kreuzberg-Apotheke nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Kreuzberg-Apotheke stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
Für sämtliche Verträge über die Lieferung von über den Onlineshop bestellten Waren zwischen der Kreuzberg-Apotheke Inhaber Felix Morawski e.K, Mehringdamm 69, 10961 Berlin, Telefon: 030 233 295 030, Handelsregister HRA 10250 B:, Umsatzsteueridentifikationsnr.: DE815669031 (nachfolgend „Die Apotheke“) und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Von den AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis durch die Apotheke nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Apotheke stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
3.1 Zum einen sind vom Verblisterungsservice Fertigarzneimittel umfasst, für die jeweils eine ärztliche Verschreibung vorliegen muss und welche konkret verblisterungsfähig (d.h. in Tabletten- oder Kapselform erhältlich) sein müssen. Zum anderen können auch Nahrungsergänzungsmittel in Tabletten – oder Kapselform (ohne ärztliche Verschreibung) verblistert werden.
3.2 Zur Inanspruchnahme des Verblisterungsservices kann sich der Kunde unter: www.apotheke.hellomed.com/onboarding/ registrieren und anschließend ein Kontaktformular ausfüllen. Alternativ kann der Kunde auch direkt (ohne vorherige Registrierung) das Kontaktformular unter: www.apotheke.hellomed.com/funnel/ ausfüllen oder direkt telefonisch unter: 030/69411132 oder per E-Mail unter: [email protected] Kontakt zur Kreuzberg-Apotheke aufnehmen. Nachdem der Kunde einen Medikationsplan hochgeladen hat, erhält er rasch eine Rückmeldung vom pharmazeutischen Personal.
3.3 Sofern der Kunde nach Durchführung des Beratungsgespräches mit der Bestellung von patientenindividuell hergestellten Blistern einverstanden ist, bekommt der Kunde eine Bestätigungsemail der Kreuzberg-Apotheke über den Abschluss des Vertrages zur Herstellung von patientenindividuellen Blistern und der Aufforderung für die Arzneimittel jeweils ein Rezept einzureichen und soweit bereits vorhanden, seinen aktuell gültigen Medikationsplan an die Kreuzberg-Apotheke zu übermitteln. Der Vertrag über die Herstellung von patientenindividuellen Blistern zwischen der Kreuzberg-Apotheke und dem Kunden steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kreuzberg-Apotheke jeweils ein Rezept gesendet und (sofern vorhanden) der aktuell gültige Medikationsplan des Kunden übermittelt wird.
3.4 Die Bestellung eines Blisters wird erst nach erfolgreicher Prüfung der Rezepte und (soweit vorhanden) des Medikationsplans durch Mitarbeiter der Kreuzberg-Apotheke bearbeitet. Für die Überprüfung der Vollständigkeit reicht zunächst die Übermittlung der Rezepte und ggf. des Medikationsplans als Foto über das Kontaktformular unter: www.apotheke.hellomed.com/onboarding aus. Das rosa Papierrezept hat der Kunde postalisch an die Kreuzberg-Apotheke zu senden. E-Rezepte werden elektronisch übermittelt.Die Versendung der patientenindividuellen Blister darf erst nach Erhalt und Prüfung der Originalrezepte erfolgen.
3.5 Nach Prüfung und Freigabe der Rezepte, beauftragt die Kreuzberg-Apotheke ihren Kooperationspartner mit der Herstellung eines patientenindividuellen Blisters. Der Blister wird speziell für einen Kunden angefertigt (nichtzulassungspflichtiges Fertigarzneimittel) und aus Arzneimitteln hergestellt, die in Deutschland zugelassen sind. Die Arzneimittel werden vom Kooperationspartner entsprechend der patientenindividuellen Medikationsplanung nach dem Einnahmetag (konkretes Datum samt Angabe des Wochentages), der Einnahmezeit (Uhrzeit) und der Tagesdosis vorsortiert und in Form eines Einwegblisters (Blister-Rolle) in einzelne Blister-Tütchen für den Kunden verpackt.
3.6 Nach Fertigstellung der Blister übersendet der Kooperationspartner die patientenindividuell gefertigten Blister an die Kreuzberg Apotheke, welche die Blister nach einer pharmazeutischen Endkontrolle an den Kunden versendet. Im ersten übersandten Paket findet sich neben der bestellten Blister-Rolle auch die aktuelle Medikationsplanung in Papierform.
4.1 Neben dem Verblisterungsservice hat der Kunde auch die Möglichkeit kostenlos den Medikationsplan bzw. die Medikationsplanung von der Kreuzberg-Apotheke aktualisieren zu lassen und/oder Folgeblister zu bestellen.
4.2 Sofern eine Änderung der Medikation eintritt, aktualisiert die Kreuzberg-Apotheke auf Wunsch des Kunden den bestehenden Medikationsplan bzw. die Medikationsplanung.
4.3 Nach Einreichung des Erstrezepts, werden die Arzneimittel − je nach Inhalt der patientenindividuellen Verschreibung − bis zu drei Monate verblistert, ohne, dass es eines neuen Folgerezepts bedarf, da Arzneimittel vom Arzt regelmäßig für drei Monate verordnet werden. Eine Blister-Rolle reicht regelmäßig für die Versorgung eines Monats, sodass regelmäßig monatlich für drei Monate Blister versendet werden. Ausnahmsweise kann z.B. bei einer Änderung der Medikationsplanung auch eine Versendung der Blister im zwei-Wochen-Rhythmus für die Versorgung über drei Monate erforderlich sein. Welches Versendungs-Intervall (im zwei-Wochen-Rhythmus oder monatlich) für den Kunden erforderlich ist, entscheiden die hellomed-Apotheker in Abstimmung mit dem Kunden im Rahmen der Medikationsplanung. Eines Folgerezepts bedarf es demnach regelmäßig erst dann, wenn der Rezeptzyklus endet (regelmäßig nach drei Monaten), sodass ein Folgerezept regelmäßig erst für die Blister-Belieferung ab dem vierten Monat vorliegen muss. Folgerezepte hat der Kunde postalisch an die Kreuzberg-Apotheke zu senden (betrifft nur rosa Rezepte und Privatrezepte). Vorab sollte ein Foto des Rezepts per E-Mail an [email protected] gesendet werden oder über das Kundenkonto hochgeladen werden. E-Rezepte werden elektronisch übermittelt. Auch die patientenindividuellen Folgeblister darf die Kreuzberg-Apotheke nach Ablauf des vorigen Rezeptzyklus (regelmäßig drei Monaten) erst nach Erhalt und Prüfung der Originalrezepte versenden.
4.4 Damit der Kunde rechtzeitig ein neues (Folge-)Rezept anfordert, erinnert die Kreuzberg-Apotheke den Kunden per E-Mail und/oder telefonisch rechtzeitig an die Einreichung eines Folgerezeptes, um eine kontinuierliche Arzneimittelversorgung sicherzustellen.
5.1 Die Verblisterung von Arzneimitteln ist als handelsübliche Nebenleistung für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung zunächst kostenlos. Gleiches gilt für die Versandkosten. Allerdings kann für jedes verschriebene und bestellte Arzneimittel eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von bis zu 10 Euro anfallen (§ 61 S. 1 SGB V), die an die Kreuzberg-Apotheke zu zahlen ist und von der Kreuzberg-Apotheke an die gesetzliche Krankenversicherung weitergeleitet wird.
5.2 Die Verblisterung von Arzneimitteln und der Versand sind auch für Patienten der privaten Krankenversicherung kostenlos.
5.3 Die Verblisterung von Nahrungsergänzungsmitteln samt Versand sind ebenfalls sowohl für Patienten der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung kostenlos.
5.4 Für die Lieferungen von nicht verblisterten Arzneimitteln, die zusammen mit verblisterten Arzneimitteln bestellt werden können, können jedoch Versandkosten anfallen. Erst ab einem Bestellwert von 30 Euro für nicht verblisterte Arzneimittel oder andere Produkte aus dem Sortiment der Kreuzberg-Apotheke fallen keine Versandkosten an. Ab einem Bestellwert unter 30 Euro hängen die konkreten Versandkosten von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart ab und werden vor Abschluss der Bestellung deutlich mitgeteilt.
6.1 Die Lieferung der Blister erfolgt auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift nur innerhalb von Deutschland, vorausgesetzt der Kunde hat bei seiner Bestellung eine Telefonnummer angegeben, unter welcher er durch pharmazeutisches Personal von der Kreuzberg-Apotheke ohne zusätzliche Gebühren während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr und am Samstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr) beraten werden kann.
6.2 Nach Prüfung der Rezepte werden die patientenindividuellen Blister innerhalb von 24 Stunden produziert und versendet, sodass der Kunde diese regelmäßig innerhalb von 3 Werktagen erhält. Die Lieferung der übrigen nicht verblisterten Arzneimittel wird spätestens innerhalb von 2 Werktagen versendet, sofern die Ware in dieser Zeit zur Verfügung steht und keine andere Absprache mit dem Kunden getroffen worden ist. Sofern die bestellte Ware nicht innerhalb der genannten Frist versendet werden kann, wird die Kreuzberg-Apotheke den Kunden unverzüglich per E-Mail darüber unterrichten. Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen erst nach Erhalt des Originalrezeptes versendet werden. Verschreibungspflichtig sind nach § 48 Abs. 1 Arzneimittelgesetz Arzneimittel, die nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen.
6.3 Zur Versendung der Folgeblister nach Ablauf des Rezeptzyklus (regelmäßig drei Monate) hat der Kunde das oder die Folgerezept(e) spätestens 14 Tage nach Anbruch der letzten (regelmäßig dritten) Blister-Rolle vorab als Foto per E-Mail an: [email protected] zu übersenden, damit die Kreuzberg-Apotheke die Folgeblister rechtzeitig in Auftrag geben kann. Das oder die Originalrezept(e) müssen mindestens 21 Tage nach Anbruch der letzten (regelmäßig dritten) Blister-Rolle von dem Kunden postalisch an die Kreuzberg-Apotheke versendet werden, damit die Folgeblister nach Ablauf des vorigen Rezeptzyklus noch rechtzeitig nach der Prüfung der Rezepte an den Kunden versendet werden können. Das rosa Papierrezept hat der Kunde postalisch an die Kreuzberg-Apotheke zu senden. E-Rezepte werden elektronisch übermittelt. Der Kunde trägt die Beweislast für die rechtzeitige Versendung der Rezepte.
6.4 Bei begründetem Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch hat die Kreuzberg-Apotheke den Versand zu verweigern.
6.5 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der unter der angegebenen Lieferadresse angetroffene Personenkreis zur Entgegennahme der Lieferung berechtigt ist. Die erfolgreiche Zustellung wird durch die Unterschrift des Empfängers bestätigt. Trifft das Versandunternehmen, dessen sich die Kreuzberg-Apotheke zur Auslieferung der bestellten Arzneimittel bedient, keine Person an, erfolgt eine kostenlose Zweitzustellung.
6.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlustes der gelieferten Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät.
7.1 Soweit die gelieferten Blister mangelhaft sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften nach §§ 633 ff. BGB. Danach ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten.
7.2 Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferten Blister beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Ansprüche wegen arglistig verschwiegenen Mängeln verjähren hingegen innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist innerhalb von drei Jahren nach §§ 195, 199 BGB.
7.3 Sofern die Kreuzberg-Apotheke mit dem Kunden eine Beschaffenheitsgarantie vereinbart hat, bleibt diese von den Gewährleistungsrechten nach §§ 633 ff. BGB unberührt.
8.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kreuzberg-Apotheke, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
8.2 Für nicht von der Kreuzberg-Apotheke verschuldete Störungen innerhalb des Leistungsnetzes oder innerhalb des Produktionsprozesses des Blister-Produzenten übernimmt die Kreuzberg-Apotheke keine Haftung. Die Kreuzberg-Apotheke haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Homepage noch für technische und elektronische Fehler, auf welche die Kreuzberg-Apotheke keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung der Bestellungen.
8.3 Soweit über die Homepage eine Möglichkeit der Weiterleitung auf fremde Datenbanken, Websites, Dienste Dritter, z.B. durch Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet die Kreuzberg-Apotheke weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Die Leistungen und Inhalte von Drittanbietern sind nicht Teil der Kreuzberg-Apotheke und werden nicht auf Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität von der Kreuzberg-Apotheke geprüft.
Die Europäische Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die europäische Online-Streitbeilegungsplattform ist unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar.
Die für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die (allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle gemäß §§ 3, 43 VSBG „Zentrum für Schlichtung e. V.“, Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, https://www.verbraucher-schlichter.de), sofern nicht die Abgabe bzw. der Verkauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten betroffen ist. Die Kreuzberg-Apotheke nimmt jedoch an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
Das Widerrufsrecht ist bei der Bestellung von Blistern ausgeschlossen, da diese patientenindividuell hergestellt werden. Bei Waren, die individuell auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, ist das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB gesetzlich ausgeschlossen.
13.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen in diesen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” berührt nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Im Besonderen wird die Wirksamkeit des Vertrages durch die Unwirksamkeit einer einzelnen oder mehrerer Bestimmungen nicht berührt.
13.2 Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
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*Bei den dargestellten Personen handelt es sich nicht um echte Personen. Die Zitate basieren auf echtem Kund:innenfeedback unserer Testpatient:innen und sind anonymisiert.